- Dividendengarantie
- Gewährleistung einer Mindestdividende an die ⇡ Aktionäre, z.B. durch Mehrheitsbesitzer (Obergesellschaft) oder eine stark beteiligte Bank. Stimmrechtslose ⇡ Vorzugsaktien sind i.d.R. mit D. versehen, d.h. dass die ⇡ Dividende nachgezahlt werden muss, wenn in Verlustjahren keine Ausschüttung erfolgte.
Lexikon der Economics. 2013.